Liebe Vereinsmitglieder,

der Kreis Coesfeld hat mit Verfügung vom 15.Mai 2020 (Amtsblatt Nr.20/2020) die ursprünglich zum 11.Mai 2020 von der Landesregierung NRW vorgesehenen Lockerungsmaßnahmen, die für den Kreis Coesfeld bis zum 18.Mai 2020 zurückgenommen wurden, nun zum 18.Mai wieder in Kraft gesetzt.Damit gilt für den Kreis Coesfeld vollumfänglich und ohne zusätzliche Einschränkungen die Verordnung des Landes NRW zum Schutz von Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in der ab 11.05.2020 gültigen Fassung.

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200508_fassung_coronaschvo_ab_11.05.2020.pdf

Demnach gilt, dass sich im öffentlichen Raum Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften treffen dürfen (§ 1 Abs.2 S.2 CoronaSchVO). Andere Ansammlungen und Zusammenkünfte von Personen im öffentlichen Raum sind bis auf weiteres unzulässig (§ 1 Abs.3 CoronaSchVO);  ausgenommen davon sind : zulässige sportliche Betätigungen ( § 1 Abs.3 S.3 i.V.m.§ 9 CoronaSchVO).

Für uns Volleyballer bedeutet das, dass ab Montag, den 16.05.2020 die Sportanlagen im Freien auch in Senden wieder nutzbar sind. Wir Volleyballer werden uns an die Empfehlungen des Westdeutschen Volleyballverbandes  halten.Hier der Link zum WVV: https://www.volleyball.nrw/nc/aktuelles/detail/artikel/wiederaufnahme-des-volleyballsports-aktuelle-informationen-des-wvv/.

Es darf nur in kleinen Gruppen (gleiche Personenzusammenstellung) mit maximal 4 Spieler/innen plus Trainer ohne Körperkontakt trainiert werden. Auf ein Training in der Sporthalle ist vorerst ganz zu verzichten. Unsere Trainer koordinieren die Trainingsgruppen. Oliver übernimmt die Einteilung für die 1.Mannschaft, Christian für die 2.+3. , sowie Holger für die Hobbys. Trainingsbeginn könnte der Mittwoch , der 20.05.2020 sein.

Allerdings werden wir zunächst unter Mithilfe aller Mannschaften die Beachfelder am Parkhotel bespielbar machen müssen. Wie jedes Jahr ist dort einiges an Arbeit zur Herrichtung angefallen und um einen geregelten Trainingsbetrieb bereitstellen zu können, müssen wir alle etwas Zeit investieren. Eine Einteilung der Arbeitsgruppen unter Einhaltung des Mindestabstandes folgt zeitnah.

Wir bitten um euer Verständnis, dass das Training nicht wie üblich stattfinden kann. Wir haben nur 3 Beachfelder zur Verfügung und können nur in Kleingruppen trainieren.

Für die Trainingseinheiten  sind Teilnehmerlisten zu führen und die Hygieneregelungen sind strengstens einzuhalten. In allen Fällen gilt jedoch weiterhin , dass der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten ist.

Wir hoffen, den Trainingsbetrieb nach dem 30.05.2020 wieder in der Halle zu den gewohnten Zeiten starten zu können. Sobald neue Informationen vorliegen, veröffentlichen wir diese auf unserer Homepage.