Liebe Vereinsmitglieder,
der Kreis Coesfeld gehört zu den Regionen in NRW, die im Rahmen von Modellprojekten Ausnahmen von den Geboten und Verboten der Coronaschutzverordnung verfügen dürfen. Dazu gehört nach der Allgemeinverfügung des Kreises Coesfeld Nr. 56/21, veröffentlicht im Amtsblatt am 28.04.2021: „Ermöglichung des Trainingsbetriebes unter freiem Himmel in den Sportarten Fußball, Leichtathletik, Tennis und Beachvolleyball im Sportpark Senden ab der 18. Kalenderwoche mit maximal 20 Teilnehmenden zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen.“
Geplant ist, dass der Sportpark Senden vom 10.05.2021 montags bis freitags von 18 bis 22 Uhr für Vereinssportler der o.g. Sportarten frei gegeben wird. Voraussetzung ist die Vorlage eines negativen Corona-Tests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Die Rückverfolgbarkeit muss selbstverständlich sichergestellt sein. Das kann bei uns über die App SpielerPlus organisiert werden.
Der Vorstand und eure Trainer-/innen haben besprochen, wie wir uns im Modellprojekt einbringen werden. Wir werden zunächst jin kleinen Gruppen eweils freitags ( Beginn am 14.05.2021) ab 18 – 19.30 Uhr mit Damen 2 beginnen und von 19:30 – 21 Uhr Damen 1 anschließen. Über die Zusammensetzung der Trainingsgruppen werdet ihr noch über eure Trainer informiert!!
Es ist geplant, dass der Kontrollpunkt dann ab 17:45 Uhr mit max. 2 Personen von uns selber sicherzustellen ist.
Bei der Einlasskontrolle zum Sportpark wird die jeweilige Identität der Trainingsteilnehmer festgestellt und der Nachweis des negativen Tests abgeglichen. Personen ohne Test ist der Zugang zum Sportgelände zu verweigern.
Meine Bitte hierbei an euch : eine Verteilung auf viele Köpfe erleichtert unseren Trainingsablauf enorm:-)
Die Gemeinde wird im Gegenzug dazu an die Abteilungen eine kleine Aufwandsentschädigung zahlen.
In der Geschäftsstelle des VfL Senden gibt es ein Testzentrum. Getestet wird dort montags bis freitags von 16:30 – 20 Uhr und samstags von 9:00 bis 13:30 Uhr.
Hinweis: Vollständig Geimpfte und Genesene sind negativ getesteten Personen gleichgestellt und müssen am Eingang einen Impfnachweis ( z.B. Impfbuch), bzw. Genesenennachweis ( Nachweis über das Vorliegen einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus, wenn die zugrunde liegende Testung durch Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt).
Herzliche Grüße und … bleibt gesund!
Für den Vorstand Stefanie Venghaus
Abteilung Volleyball